Sterbegeldversicherung

Das Thema Sterbegeldversicherung wird in den Medien besonders häufig polarisiert. Verbraucherschützer halten sie für überflüssig, viele Bürger betrachten die Sterbegeldversicherung aber als einfaches Mittel, um die Hinterbliebenen vor den Kosten einer würdevollen Beisetzung abzusichern. Mittlerweile bietet sogar die Rechtssprechung gute Argumente für die Sterbegeldversicherung.

 

Wenn es um das Sterbegeld geht, sind die Verbraucherschützer meist nicht weit, um den Sparvertrag als bessere Alternative anzupreisen. Dieser Tipp ist für denjenigen, der wirklich nur die Beerdigungskosten absichern möchte, völlig nutzlos. Empfohlen wird, einen festen monatlichen Beitrag fest anzulegen. Warum das nichts bringt, sehen Sie hier:

Ein Mann, 57 Jahre alt, schließt eine Sterbegeldversicherung über 7.500 Euro ab. Der Monatsbeitrag liegt bei 30 Euro. Nach Ablauf der Wartezeit von 12 Monaten bei einem Eintrittsalter ab 60 Jahren, von 24 Monaten bei einem Eintrittsalter zwischen 50 Jahren und 59 Jahren, von 36 Monaten bei einem Eintrittsalter bis 49 Jahre, wird im Sterbefall die volle Versicherung ausbezahlt – plus Überschussbeteiligung und Bonusleistungen. Eingezahlt werden bis zum 85. Lebensjahr rund 10.000 Euro.

Wird der gleiche Betrag jedoch monatlich hingegen in einen Sparvertrag mit einem Zins von
4 % p. a. angelegt, erreicht der Sparvertrag erst im 15. Jahr die Leistung der Sterbegeldversicherung. Tritt der Todesfall also vor dem 72. Lebensjahr ein, ist der Sparvertrag nicht ausreichend. Man sollte hier auch darauf hinweisen, dass 4% Zins p. a. derzeit weit von der Realität entfernt sind, das Sparziel also noch viel später erreicht wird.

Auch wenn die Beitragszahlung bei der Sterbegeldversicherung mit dem 85. Lebensjahr endet, bleibt der Versicherungsschutz lebenslang bestehen. Der Vertrag erlischt erst mit dem Eintritt des Todesfalles.

 

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